













Hier können Sie sich zielgerichtet über die Behandlungsmöglichkeiten Ihrer Diagnose informieren!

Die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) hat mit der AOMR (= Arbeitsplatzorientierte
Muskuloskeletale Rehabilitation) ein neues Rehabilitationsverfahren entwickelt.
Dieses Verfahren basiert auf der EAP und wurde um spezifische arbeitsplatzbezogene
Assessments, Testungen und Therapieformen erweitert. Mit Hilfe einer spezifischen
Arbeitsorientierung werden konkret benötigte arbeitsrelevante Aktivitäten
in die Therapie integriert. Es soll eine ausreichende funktionelle Belastbarkeit
für die anschließende Rückkehr an den bisherigen Arbeitsplatz erworben
werden.
Die wesentlichen Ziele sind:
Schwerpunktmäßig wird die AOMR bei Personen mit muskuloskeletalen Verletzungen
und körperlich beanspruchenden Arbeitstätigkeiten sowie bei spezifischen
körperlichen Arbeitsbelastungen wie z.B. Zwangshaltungen eingesetzt. Mit
der AOMR ist in vielen Fällen die Arbeits- und Belastungsprobung entbehrlich.
Die Therapiezeit beträgt bis zu 6 Stunden täglich.
Vorraussetzung für die AOMR ist eine ausreichende medizinische Grundbelastbarkeit
sowie die Prognose des Erreichens der Arbeitsfähigkeit voraussichtlich
innerhalb der nächsten 4 Wochen. Es müssen vorher alle therapeutischen
Maßnahmen im bg-lichen Heilverfahren beendet sein:
- Physikalische Therapie
- Krankengymnastik
- Ergotherapie
- Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP)
Bereits im Rahmen der EAP wird eine Funktionelle Jobanalyse zur Erhebung
des Anforderungsprofils durchgeführt. Das Fähigkeitsprofil wird mit dem
EFL-Screening-Test evaluiert. Hierbei werden 5-7 wesentliche Anforderungen
des Arbeitsplatzes bestimmt und anschließend in arbeitsplatzbezogene Testsituationen
umgesetzt. Das so erhobene Delta an funktionellen Defiziten kann dann
spezifisch therapiert werden.
Am Ende der EAP (oder auch der BGSW) wird eine Fallkonferenz mit D-Arzt,
BG-Rehamanager, ARC-Therapeuten und Verunfallten durchgeführt. Hier wird
der AOMR-Antrag durch den D-Arzt initiiert und vom ARC an die BG zur Genehmigung
gefaxt.
Grundsätzlich wird eine AOMR für 2 Wochen genehmigt. Eine Verlängerung
um weitere 2 Wochen ist im Bedarfsfall möglich.
Am Anfang der AOMR wird eine berufsbezogene Diagnostik durchgeführt. Zum
Einsatz kommen selbstadministrierte Assessmentinstrumente zur Beurteilung
der allgemeinen Gesundheit (SF-36), der spezifischen Gesundheit (DASH,
FFbh-R, WOMAC) und der Lebensqualität (EQ-5D).
Im Anschluss erfolgt ein Abgleich von dem durch die Funktionelle Jobanalyse
ermittelten Anforderungsprofil des Arbeitsplatzes und dem ermittelten
Fähigkeitsprofil. Aus den Ergebnissen des Abgleichs wird ein individueller
Rehaplan sowie eine individuelle Arbeitsplatzbezogene Therapie erarbeitet.
Die traditionellen Therapieinhalte wie Krankengymnastik, physikalische
Therapie, Ergotherapie und Medizinische Trainingstherapie werden schrittweise
reduziert und der Anteil der arbeitsplatzbezogenen Therapieformen sukzessive
erhöht. Zu diesen neuen Therapieformen zählen das EFL-Screening-Training
und die Arbeitsplatzbezogene Medizinische Trainingstherapie (AMTT).

