Eingliederungsmanagement entsprechend § 84 Abs. 2 SGV IX:
Unser Konzept sieht vor, dass das ARZ Riesa in enger Kooperation mit
Betriebsrat und Arbeitsmedizin die Durchführung des Eingliederungsmanagements
mitgestaltet.
Wir beraten:
- - wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann
- - mit welchen Leistungen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann
- - wie der Arbeitsplatz erhalten werden kann
Im Einzelnen sieht das Konzept folgende Schritte vor:
- - Gesprächsführung mit Arbeitnehmer, Betriebsrat und Betriebsarzt
- - Prüfung, ob Rehabedürftigkeit vorliegt
- - Evaluation funktioneller Leistungsfähigkeit, Arbeitsplatzanalysen
- - Arbeitsplatzumgestaltung
- - Durchführung von Maßnahmen der Ambulanten Rehabilitation / AHB / AGM
- - Belastungserprobung und Wiedereingliederungsphase
- - Durchführung von Maßnahmen der Rehabilitationsnachsorge (IRENA, Medizinisches Gerätetraining, Rehabilitationssport)
Den überwiegenden Teil der Kosten für Maßnahmen der Rehabilitation und der Rehabilitationsnachsorge tragen die Rentenversicherungsträger und die Krankenkassen.