UNSER ANGEBOT

ICH HABE FOLGENDE..

Hier können Sie sich zielgerichtet über die Behandlungsmöglichkeiten Ihrer Diagnose informieren!


REHABILITATIONSVERFAHREN: Rehabilitationsnachsorge

Intensivierte Rehabilitations Nachsorge "IRENA" der Deutschen Rentenversicherung Bund, Mitteldeutschland und Knappschaft-Bahn-See

Einige Rehabilitanden benötigen eine Nachsorgebehandlung im Anschluss an eine Rehabilitation. Zur Sicherung des Therapieerfolges sollte der der Arzt in der Facheinrichtung eine Nachsorgebehandlung initiieren und einen Antrag für IRENA stellen. Nach Bewilligung durch den Rentenversicherungsträger wird ein Aufnahmetermin vereinbart.

Das Ziel von IRENA besteht mit unterschiedlichen indikationsbezogenen Schwerpunkten in der Fortsetzung des Rehabilitationsprozesses zur Sicherung des Rehabilitationszieles und in der Festigung der bereits während der Rehabilitation erreichten Rehabilitationsergebnisse. Dazu gehören im wesentlichen die weitere Verbesserung noch eingeschränkter Fähigkeiten, die Verstetigung und Verstärkung der Selbstwirksamkeitseffekte, der nachhaltige und überprüfbare Transfer des Gelernten in den Alltag und die Förderung der persönlichen und sozialen Kompetenz.

Die maximale Anzahl der indikationsspezifischen Therapien kann individuell vom Versicherten im Zeitraum von bis zu 6 Monaten nach Ende der Rehabilitationsleistung in Anspruch genommen werden. Die maximale Anzahl der Anwendungen beträgt 24 Termine mit max. 3 Terminen wöchentlich bei Erkrankungen des Bewegungsapparates. Nach Beginn der IRENA Maßnahme dürfen 8 Wochen nicht überschritten werden.

Inhalte der intensivierten Nachsorge "IRENA" :

  • - Gerätetraining (medizinische Trainingstherapie) zum Muskelaufbau
  • - Gruppenangebote (Wirbelsäulen,- TEP,- und Obere Extremitäten Gruppe)

 

Nachgehende Leistungen zur Sicherung des Erfolges der Leistungen einer medizinischen Rehabilitation für Versicherte der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland und der Deutschen Rentenversicherung / Knappschaft Bahn See:

Die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland und die Deutsche Rentenversicherung / Knappschaft Bahn See übernehmen nach vorangegangener stationärer oder ambulanter medizinischer Leistung zur Rehabilitation die Kosten für folgende Leistung:

Rehabilitationssport:

Rehabilitationssport wird vom Ärzteteam der Rehabilitations-Einrichtung empfohlen und durch den behandelnden Arzt verordnet. Diese Nachsorgemaßnahmen müssen innerhalb von drei Monaten nach der medizinischen Rehabilitation beginnen und finden in der Regel 1 - 2 x pro Woche über einen Zeitraum von sechs Monaten statt.

Der Rehabilitationssport wird im Haus des Ambulanten Reha-Zentrums Riesa über den vom sächsischen Behindertensportverband anerkannten und mit dem ARZ Riesa kooperierenden Rehabilitations- und Gesundheitssportverein Riesa e.V. durchgeführt.


Rehabilitationssport der Krankenkassen:

Der Rehabilitationssport wird von den Krankenkassen finanziert und muss vom niedergelassenen Arzt verordnet werden. Der Rehabilitationssport belastet nicht das ärztliche Budget. Er erfolgt über einen Zeitraum von 18 Monaten und beinhaltet 50 Trainingseinheiten. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen den Krankenkassen und dem Rehabilitationsportverein.

Der Rehabilitations- und Gesundheitssportverein Riesa e.V. ist anerkannt und berechtigt, Rehabilitationssport durchzuführen.

Zu den Vereinsangeboten gehören:

  • - Wirbelsäulengruppe
  • - Gelenkgruppe
  • - Lungensportgruppe