













Hier können Sie sich zielgerichtet über die Behandlungsmöglichkeiten Ihrer Diagnose informieren!

Seit dem 1. Juli 2001 haben Menschen, die in ihrer körperlichen geistigen
oder seelischen Gesundheit längerfristig beeinträchtigt sind, einen Rechtsanspruch
auf die ärztliche Verordnung von Rehabilitationssport .
Das Heilmittelbudget des verordnenden Arztes wird dadurch nicht belastet.
Der Rehabilitations- und Gesundheitssportverein Riesa e.V. ist anerkannt und berechtigt, Rehabilitationssport durchzuführen.
Zu den Vereinsangeboten gehören:
Rehabilitationssport muss ärztlich verordnet werden.
Hierbei übernehmen die Krankenkassen die Kosten.
Die Übungsstunden finden im IDG-Gebäude auf der Lauchhammerstr. 20 in 01591 Riesa statt.
Der Verein verfügt über die entsprechende Anerkennung und qualifizierte Übungsleiter.
Kursumfang:
Der Verein ist Mitglied im:

